H 842 *Verfügung der Regierung [zu Trier], nach welcher zur Sicherstellung des Interesses derjenigen Gläubiger, welche Kapitalien auf gegen Brandschaden versicherte Gebände dargeliehen haben, die Bürgermeister in dem Brandkataster die genommene Hypothekeninskription auf Anmeldung der Gläubiger vor

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Title:*Verfügung der Regierung [zu Trier], nach welcher zur Sicherstellung des Interesses derjenigen Gläubiger, welche Kapitalien auf gegen Brandschaden versicherte Gebände dargeliehen haben, die Bürgermeister in dem Brandkataster die genommene Hypothekeninskription auf Anmeldung der Gläubiger vornehmen und keine Ausstreichung auf Verlangen der Schuldner bewerkstelligen sollen, als nachdem der Gläubiger davon in Kenntnis gesetzt ist (Amtsbl. d. Reg. Trier 1826, s. 226) und Verhandlungen über diesen Gegenstand
Creation date(s):1822 - 1851
Creation date(s), remarks.:1822, 1826 - 1851
 

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